Gesellschaften können ihre Rechtsform gemäss dem Fusionsgesetz (FusG) ändern. Das Gesetz, Art. 54 FusG, bestimmt die zulässigen Umwandlungen abschliessend. Eine Einzelunternehmung kann nicht direkt in eine GmbH oder AG umgewandelt werden, sondern muss mit Aktiven und Passiven in eine neu zu gründende Gesellschaft übertragen und anschliessend liquidiert werden. Auch ist es wichtig, den optimalen Zeitpunkt für eine Umwandlung zu wählen.
Die Voraussetzungen und erforderliche Schritte für eine Umwandlung finden Sie in der folgenden Checkliste.