Es kommt darauf an. In den meisten Fällen muss aufgrund des abgeschlossenen Arbeitsvertrages die Einwilligung des Arbeitgebers eingeholt werden. Diese wird im Normalfall erteilt, sofern mit der Nebentätigkeit der Arbeitgeber nicht konkurrenziert wird und die eigene Leistungsfähigkeit nicht darunter leidet.
Ist in Ihrem Arbeitsvertrag eine Mitteilungspflicht bei einem Nebenerwerb erwähnt, muss die Einwilligung des Arbeitgebers eingeholt werden.