Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung.
Bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte wendet die Schweiz ein duales System an. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten profitieren vom Personen-Freizügigkeitsabkommen.
Aus anderen Staaten werden gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung sowie weitere Informationen diesbezüglich, können Sie sich direkt an das zuständige kantonale Migrationsamt wenden.