Nein, grundsätzlich müssen die Gründer für die Gründung über STARTUPS.CH nicht vor Ort erscheinen.
Jeder Gründer, der eine Zeichnungsberechtigung im schweizerischen Handelsregister wünscht, muss seine Unterschrift persönlich bei einem Notar oder der Gemeinde beglaubigen lassen und die unterlagen an unsere zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.